Magazin

  • Niedrigenergie- & Passivhäuser

    Niedrigenergie- & Passivhäuser

    Beim Niedrigenergiehaus kann mit einer Lüftungsanlage der Energieverbrauch effizient gesenkt werden. Bei Passivhäusern geht es gar nicht ohne eine seriös gepIante Lüftungsanlage. Die verbrauchte Luft wird dabei über einen Wärmetauscher geleitet, die Wärme der Abluft wird an die frische Zuluft übertragen.

    Vorteile bei Verwendung einer Lüftungsanlage

    Es herrschen immer hygienische Luftverhältnisse im Haus. Schadstoffe, Feuchtigkeit und CO2 (Kohlendioxid) werden über die Anlage abtransportiert.
 Weniger Energieverbrauch: Über den Wärmetauscher kann die in der Abluft enthaltene Wärme an die Zuluft abgegeben werden. Dadurch wird weniger Energie zur Aufheizung der Frischluft benötigt. Mehr Komfort Im Sommer kann mit der Zuluft etwas gekühlt werden, ohne Belästigung durch Insekten, Zugluft beim Lüften etc. Die Fenster können natürlich trotzdem geöffnet werden.

    Die Fensterlüftung ist insbesondere außerhalb der Heizperiode empfehlenswert, da der Strom für den Ventilator eingespart werden kann. In der Heizperiode sollten die Fenster aber möglichst geschlossen bleiben. Es gibt mehrere Varianten:

    • Zentrales Lüftungsgerät, Zu- und Abluftöffnung in jedem Raum
    • Zentrales Lüftungsgerät, Zuluftöffnungen in Wohn- & Schlafräumen, Abluftöffnungen in Küche, Bad, WC.
    • Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmetauscher in den zu belüftenden Räumen.
    • Abluftanlagen (ohne Wärmetauscher). 

    Lassen Sie sich von uns rechtzeitig beraten. Mit einer sorgfältig geplanten Versorgungsanlage Ihres Neubaus können Sie richtig viel Energie und Kosten einsparen!

  • Erweiterte Messinfrastruktur (AMI)

    Intelligente Messsysteme liefern Echtzeit-Verbrauchsdaten, die eine präzisere Abrechnung und eine bessere Steuerung des Energieverbrauchs ermöglichen. Sie unterstützen auch Demand-Response-Programme, bei denen Verbraucher ihren Energieverbrauch in Zeiten hoher Nachfrage anpassen.

  • Energieeffizienz und CO₂-Reduktion

    Die Reduktion des CO₂-Ausstoßes ist ein zentrales Ziel der Energiewende. Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, wie etwa die Optimierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, tragen wesentlich zur Erreichung dieses Ziels bei.

  • Nachhaltige Bau- und Sanierungstechniken

    Der Fokus liegt zunehmend auf ressourcenschonendem Bauen und der Verwendung nachhaltiger Materialien. Technologien wie 3D-Druck, modulare Bauweisen und die Integration von erneuerbaren Energien in Neubauten und Sanierungen gewinnen an Bedeutung.

  • Energie- und Gebäudetechnik als Studien- und Berufsfeld

    Die Nachfrage nach Fachkräften im Bereich Energie- und Gebäudetechnik wächst. Studiengänge wie „Engineering – Energy Management in Buildings“ bieten praxisorientierte Ausbildungsmöglichkeiten, die auf die aktuellen Herausforderungen und Technologien in der Versorgungstechnik vorbereiten.

  • Gebäudeautomation und Smart Grids

    Gebäudeautomation und Smart Grids

    Die Integration von Gebäudeautomation und Smart Grids ermöglicht eine effizientere Energienutzung und -verteilung. Durch die Vernetzung von Gebäuden und Versorgungsnetzen können Energieflüsse optimiert und Lastspitzen reduziert werden.

  • Künstliche Intelligenz (KI) im Energiemanagement

    Seit Januar 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen diese Tarife mit Visualisierungs-Apps und Energiemanagement-Funktionen ergänzt werden. Dies ist besonders wichtig für Kunden mit hohem Energieverbrauch, wie etwa Betreiber von Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen.

  • Integration erneuerbarer Energien und Wasserstofftechnologie

    Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ist 2024 auf 55 % gestiegen. Für die Energiewende sind jedoch weitere Emissionsminderungen in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr erforderlich. Dazu müssen der Ausbau erneuerbarer Energien und die Netze weiterhin konsequent vorangetrieben werden.

  • Smart Metering und intelligente Messsysteme

    Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 % der verbrauchsabhängigen Pflichtinstallationen mit Smart Metern ausgestattet sein. Die neue Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) legt zudem fest, dass Erzeugungsanlagen ab 7 kW nicht nur mit intelligenten Messsystemen, sondern auch mit Steuereinrichtungen ausgestattet werden müssen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Stadtwerken und Herstellern.