Smart Metering und intelligente Messsysteme

Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 % der verbrauchsabhängigen Pflichtinstallationen mit Smart Metern ausgestattet sein. Die neue Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) legt zudem fest, dass Erzeugungsanlagen ab 7 kW nicht nur mit intelligenten Messsystemen, sondern auch mit Steuereinrichtungen ausgestattet werden müssen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Stadtwerken und Herstellern.

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